| vhs | VHS Schwabhausen |
| Kursnummer | S44600 |
| Dozenten |
Anita Bayer
Brigitte Kneidl Pallotti-Haus Freising |
| erster Termin | Freitag, 19.06.2026 17:00 Uhr |
| letzter Termin | Sonntag, 21.06.2026 12:00 Uhr |
| Anmeldeschluss: Montag, 24.02.25, 12.00 Uhr !! | |
| Gebühr | 372,00 EUR |
| Ort | Pallotti-Haus Freising |
Wir feiern die Sommersonnenwende mit einem wunderbaren, erholsamen Wochenende!
Mit einfachen Energieübungen aus dem Qigong, mit Klangschalen, Meditation und viel Entspannung stärken wir unsere Lebensenergie und schenken Körper, Geist und Seele eine kleine Auszeit.
So genießen wir den Übergang in die länger werdenden Tage mit neuem Schwung und frischer Energie.
Die beiden Seminarleiterinnen freuen sich, diese besonderen Tage mit Ihnen zusammen zu begrüßen!
Beginn am Freitag 17.00 Uhr mit dem Abendessen (oder wer kann auch bereits zum Kaffee um 15.00 Uhr).
Max. 13 Teilnehmer.
Das Pallotti-Haus (www.pallottiner-freising.de) liegt mitten in Freising, in zentraler und ruhiger Lage und ist auch mit der S-Bahn gut erreichbar.
Eigene Anreise, Fahrgemeinschaften können wir gerne vermitteln. Auch mit der Bahn gut erreichbar.
Detaillierte Infos gehen allen Teilnehmern rechtzeitig vorher zu.
Seminarleitung:
Anita Bayer, Heilpraktikerin und QiGong-Kursleiterin
Brigitte Kneidl, Klangschalenpraktikerin nach P.Hess
Eingeschlossene Leistungen:
2 x Übernachtung im DZ oder EZ mit Vollpension (incl. Kaffee u.Kuchen)
Seminarkosten mit Betreuung durch die Kursleiterinnen sowie ca. 5 Kurseinheiten mit QiGong, Klangschalen, Meditation und mehr.
Anmeldeschluss: 18.03.26
Gebühr (bei mind. 8 Teilnehmern):
im DZ 352,- € p.P.
im EZ 372,- €
Bitte bei Anmeldung angeben, ob Sie normales oder vegetarisches Essen haben möchten!
Bitte mitbringen: Yoga- oder Isomatte, Decke und kleines Kissen.
Bitte beachten Sie die von den AGBs der vhs abweichenden Stornobedingungen:
Die Kursgebühr ist nach dem 18.03.26 auch bei Nichtteilnahme am Kurs, gleich aus welchem Grund, in voller Höhe zur Zahlung fällig. Wir raten deshalb dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Achtung: In Italien und Südtirol müssen Sie als Skifahrer seit dem 01. Januar 2022 eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen.